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Konditionen und rabatte

Wie berechnet sich der Preis eines TV-Spots? Wann gibts welche Rabatte? Wer geniesst spezielle Konditionen? Was ist die SUISA? Wie werden Spots abgeliefert? Die Details und technischen Hintergründe der Fernsehwerbung.

Preispolitik 
Der Preis für die Ausstrahlung eines TV-Spots hängt von folgenden Faktoren ab:

- Dauer des Spots
- Anzahl Zuschauer, die den Werbeblock erwartungsgemäss sehen werden
- Tausend-Kontakt-Preis (TKP) der Zielgruppe
- Saisonale Faktoren

Aufgrund dieser Eckdaten wird dem Werbeblock die massgebende Tarifgruppe hinterlegt. Und dank linearer Sekundenpreise lassen sich die Preise der verschiedenen Spotlängen rasch und einfach berechnen. 

Mindestpreise
Für SF und TSR gilt ein Mindestpreis von netto CHF 100.-. Für TSI beträgt er CHF 75.-. Diese Mindestpreise gelten pro Ausstrahlung, unabhängig von Spotdauer, Fernsehprogramm, Tarifgruppe oder Werbeauftraggeber. Der Mindestpreis gilt auch für die gemeinnützige Werbung.

Zuschläge
Ein Spotaufpreis von 5% wird auf Kurzspots verrechnet, die nicht als Reminder-Spots ausgestrahlt werden. Bei Reminder-Spots wird ein Zuschlag von 10% auf die kürzere Spoteinheit in Rechnung gestellt. 

Leistungsgarantie
Die geplanten Werte und effektiven Leistungen der Werbeblöcke weichen generell nur geringfügig voneinander ab. Dafür gibt es zwei Gründe: Einerseits verfügt publisuisse über ein langjähriges Know-how in Sachen Prognosen und andererseits sind die Zuschauerleistungen der SRG-SSR-Programme im Durchschnitt sehr stabil. Das Verhalten der Zuschauer wird jedoch von Faktoren beeinflusst, die sich nicht voraussehen lassen. Programmänderungen, politische Ereignisse oder das Wetter usw. können zu Abweichungen führen. Falls prognostizierte Kampagnenleistungen nicht erreicht werden, gewährt publisuisse eine Leistungskompensation. publisuisse verzichtet aber auf eine Verrechnung der Mehrleistungen, falls die Leistungen übertroffen werden. > mehr

Rabatte
Mengenrabatte
In den Genuss von Mengenrabatten kommen in der Regel Werbeauftraggeber, welche in den SRG-SSR-Fernsehprogrammen im laufenden Kalenderjahr klassische Fernsehwerbung für mindestens CHF 200'000.- ausgestrahlt haben. Der Anspruch auf Mengenrabatt wird, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbaren, auf der Basis der Bruttowerbeinvestitionen (also auf dem offiziellen Basispreis ohne MwSt.) eines Werbeauftraggebers berechnet. Werbeauftraggeber, welche bei publisuisse in den Genuss von Sonderkonditionen kommen (z.B. Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen), haben kein Anrecht auf Mengenrabatt.

   200 000   bis 499 999  2%       10,5 Mio.   bis 11 999 999  12%   
   500 000   bis 999 999  3%              12,0 Mio.   bis 13 499 999  13%   
   1,0 Mio.   bis 1 999 999  4%        13,5 Mio.   bis 14 999 999  14%   
    2,0 Mio.   bis 2 999 999  5%        15,0 Mio.   bis 16 499 999  15%   
    3,0 Mio.   bis 3 999 999  6%       16,5 Mio.   bis 17 999 999  16%   
   4,0 Mio.   bis 4 999 999  7%       18,0 Mio.   bis 19 499 999  17%   
    5,0 Mio.   bis 5 999 999  8%       19,5 Mio.   bis 20 999 999  18%   
    6,0 Mio.   bis 7 499 999  9%       21,0 Mio.   bis 22 499 999  19%   
   7,5 Mio.   bis 8 999 999  10%       22,5 Mio.   bis  23 999 999  20%   
   9,0 Mio.   bis  10 499 999  11%             
 

> Factsheet Rabatte, Abschlüsse und SUISA [PDF]
> Factsheet Preise und Leistungen [PDF]

Konzernabschlüsse

publisuisse bietet die Möglichkeit von Konzernabschlüssen. Richtlinien und Anmeldeformulare können bei publisuisse bezogen werden. 

Beraterkommission (BK)
Alle Kunden der publisuisse erhalten 15 Prozent Beraterkommission auf dem Nettopreis. 

Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen
Wohlfahrtsorganisationen (z.B. Organisationen mit dem Gütesigel der ZEWO), Gemeinwesen (Behörden wie Bundesämter) und öffentliche Institutionen profitieren von Sonderkonditionen in Form eines 50%-Tarifs von den Bruttopreisen, wenn ihre TV-Werbung eindeutig gemeinnützig ist oder dem Interesse der Allgemeinheit dient und keine kommerziellen Ziele verfolgt.
> Factsheet Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffentliche Institutionen [PDF]

Arzneimittelwerbung
In der Schweiz ist Publikumswerbung für alle rezeptfrei erhältlichen Arzneimittel (sog. OTC-Präparate in Human- und Tiermedizin) grundsätzlich erlaubt. Das Schweizer Parlament und der Bundesrat haben allerdings zahlreiche Vorschriften für die Bewerbung dieser Produkte erlassen (Heilmittelgesetz [HMG; SR 812.21]; Arzneimittel-Werbeverordnung [AWV; SR 812.212.5]). Publikumswerbung für rezept-pflichtige Arzneimittel hingegen ist in der Schweiz verboten. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.swissmedic.ch.
> Factsheet Arzneimittelwerbung [PDF]

Telefon- und SMS-Dienstleistungen
Werbung für Telefon- und SMS-Dienstleistungen, wie zum Beispiel Horoskope, Logos und Klingeltöne, ist in den Programmen der SRG SSR idée suisse grundsätzlich erlaubt. Der Inhalt des TV-Spots muss die Vorschriften des RTVG, der RTVV sowie die AGBs der publisuisse berücksichtigen.
> Factsheet Telefon- und SMS-Dienstleistungen [PDF]